Der folgende Text ist als offener Brief an alle Gemeindevertreter:innen verschickt worden in Vorbereitung auf die Sitzung der Gemeindevertretung am 24.2.2026. Er ist als Teil der Unterlagen auch im Allris einsehbar.

Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,

mit Blick auf die anstehenden Beratungen zum Projekt „Haus 6 – Erweiterung und Umbau Grundschulcampus“ möchten wir Ihnen als AG EUG eine strukturierte Einordnung des bisherigen Prozesses geben. Unser Anliegen ist es, für Sie Transparenz über den fachlichen Entwicklungsweg, die erzielten Ergebnisse sowie die Positionen der schulischen Gremien herzustellen.

Informationen zum Sachstand

Der bisherige Prozess – kontinuierlich, breit beteiligt, dokumentiert

Das Projekt „Haus 6“ ist das Ergebnis eines mehrjährigen, systematisch geführten Entwicklungsprozesses. Grundlage waren unter anderem:

BezeichnungAktenzeichenTermine
Städtebaulicher IdeenwettbewerbBV-2014-165GVT 23.09.2014
Gemeindeentwicklungsplan        (Raumbedarfsanalyse)InfV-2017-007SozA 03.04.2017             
Bestandsermittlung      BV-2017-128             GVT 26.09.2017             
Bedarfsermittlung Grundschule – Machbarkeitsstudie „Grundschulerweiterungs-bau Haus 6“ Ist/Soll alle RäumeInfV-2019-089 BerV-2020-055             Soz+Pla 12.12.2019 Soz 27.01.2020              
Bedarfsermittlung Hort – Machbarkeitsstudie „Grundschulerweiterungs-bau Haus 6“ Ist/Soll alle RäumeInfV-2019-089BerV-2020-055Soz+Pla 12.12.2019 Soz 27.01.2020
Campus- und BedarfsplanungInfV-2020-0100Soz 07.05.2020              
Umsetzung – Einleitung Planungs- und BauverfahrenBV-2020-0339GVT 23.06.2020
Vergabe der PlanungsleistungBV-2023-0698GVT 17.02.2023             
Antrag SPD Einwohnerbefragung                                          BV- 2025-0938             GVT 30.01.2025 (11:9 namentliche Abstimmung)
Beschluss über die Beauftragung der Kostenfeststellung einer Umplanung von Haus 6 durch Errichtung in elementierter Fertigteilbauweise gemäß des Nachtragsangebots von GS|AI Galandi Schirmer Architekten und Ingenieure vom 03.09.2025BV-2025-1051GVT 16.12.2025 (verwiesen an Planungsausschuss)   abgelehnt                       
Beschluss über die Wiederaufnahme der Planung (unverändert) und Umsetzung zu Haus 6 zum 12.01.2026                                          BV-2025-1052GVT 16.12.2025 (vertagt bis Beschluss Planungsausschuss)             

Es handelt sich somit nicht um ein konzeptionelles Frühstadium, sondern um einen planungsreifen Entwurf auf Basis politischer Beschlüsse aus einem mehrjährigen und umfassenden Verfahren.

Die AG EUG – fachlich arbeitendes Gremium mit dokumentierten Ergebnissen

Die „Arbeitsgruppe Erweiterung und Umbau Grundschulcampus“ (AG EUG) wurde gegründet, um den Prozess fachlich zu begleiten. Sie ist kein loses Beteiligungsformat, sondern ein kontinuierlich arbeitendes, multiprofessionelles Gremium. In der AG EUG vertreten sind:

  • Schulleitung
  • Lehrkräfte
  • Hort
  • Schulsozialarbeit
  • Elternvertreter
  • Bürgerinnen und Bürger

Die AG EUG hat über Jahre hinweg:

  • pädagogische Anforderungen systematisch erarbeitet
  • funktionale Raumbeziehungen definiert
  • Rückmeldungen zur Machbarkeitsstudie gegeben
  • substanzielle Verbesserungen in die Vorplanung eingebracht. Die Ergebnisse sind dokumentiert und in die Planung eingeflossen. Der aktuelle Entwurf ist daher Ausdruck eines abgestimmten Raum- und Nutzungskonzeptes des gesamten Campus.

Einigkeit der Nutzerinnen und Nutzer

Innerhalb des Schulcampus besteht eine bemerkenswerte Geschlossenheit:

  • Die Elternkonferenz hat sich einstimmig für die Vorplanung zu Haus 6 ausgesprochen
  • Die Schulkonferenz hat am 17.02.2026 einstimmig beschlossen, die Fortführung des begonnenen Planungs- und Bauverfahrens zu unterstützen
  • Lehrkräfte, Hort, Schulsozialarbeit sowie Schülerinnen und Schüler haben sich wiederholt klar positioniert.

Diese Einigkeit über alle Nutzergruppen hinweg ist kein politisches Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis eines transparenten und beteiligungsorientierten Prozesses.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 91 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Schulkonferenz bei größeren baulichen Maßnahmen anzuhören und beschließt über die Stellungnahme der Schule. Der Erweiterungsbau stellt zweifellos eine solche Maßnahme dar. Eine Beteiligung der Schulkonferenz ist daher zwingend vorzunehmen. Die aktuelle Äußerung der Schule stellt ausdrücklich noch nicht das Ergebnis dieser Beteiligung, sondern eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorgängen dar.

Fachliche Einordnung zur weiteren Entscheidungsfindung

Vor dem dargestellten Hintergrund möchten wir aus Sicht der AG EUG folgende Aspekte für die weiteren Beratungen hervorheben:

Planungsstand

Das Projekt befindet sich am Ende der Genehmigungsplanung. Eine erneute grundlegende Befassung mit bereits erarbeiteten Inhalten würde faktisch eine Rückversetzung in frühere Planungsphasen bedeuten.

Zeitliche Auswirkungen

Eine solche Rückversetzung hätte eine erhebliche Verlängerung des Umsetzungszeitraums zur Folge. Für Schule und Hort würde dies bedeuten, dass bestehende strukturelle Defizite über weitere Jahre fortbestehen.

Finanzielle Auswirkungen

Verzögerungen führen erfahrungsgemäß zu Baupreissteigerungen, zusätzlichen Planungsaufwänden sowie möglichen Anpassungen an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen.

Verlässlichkeit des Beteiligungsprozesses

Das Projekt ist über viele Jahre in einem breit angelegten, dokumentierten Beteiligungsprozess entwickelt worden. Eine tragfähige Entscheidung sollte die fachlichen Vorarbeiten, die abgestimmten Ergebnisse sowie die klaren Positionierungen der schulischen Gremien angemessen berücksichtigen.

Unser Appell an Sie

Die Gemeindevertretung steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung für die Bildungsinfrastruktur unserer Gemeinde. Wir bitten Sie, bei Ihren Beratungen die dargestellten fachlichen Grundlagen, die Einigkeit der Nutzergruppen sowie die Folgen möglicher Verzögerungen in Ihre Abwägung einzubeziehen.